Der urbane Raum ist ein unerschöpfliches Reservoir an leistungsfähigen Sekundärrohstoffen. Diese Materialien anstelle natürlicher vorkommender Ressourcen zu verwenden, ist Urban Mining.
Indem die Recyclingzentren die Rückbau-Abfälle der Städte einsammeln und wiederverwerten, tragen sie zur Dynamik der Kreislaufwirtschaft bei.
Jedes Jahr werden mehrere Millionen Tonnen Abfälle gesammelt und zu Gesteinskörnungen recycelt, damit sie wieder für die Instandhaltung und Sanierung von Straßen und Gebäuden verwendet werden können. Diese Abfälle werden also zu recycelten Gesteinskörnungen.
1. Selektives Sortieren der Abfälle
Das Recycling von Inertabfällen ist in der wallonischen Region Pflicht. Die Abfälle werden direkt auf der Baustelle sortiert, um sie dann zu genehmigten Recyclingzentren (Umweltgenehmigung) zu transportieren.
2. Rückverfolgbarkeit und Kontrolle bei der Ankunft im Recyclingzentrum
Die Abfälle werden gewogen und identifiziert, bevor sie auf das Gelände des Recyclingzentrums gelangen. Für sie wird ein Formular zur Rückverfolgbarkeit verfasst.
Nicht inerte und gefährliche Abfälle wie Asbestzement und teerhaltiger bituminöser Bruch werden vorab erkannt und nicht angenommen.
3. Aufbewahrung nach Kategorie
Die Inertabfälle werden in drei Hauptkategorien gelagert: Gemisch, Beton oder bituminöser Bruch.
Diese Kategorien werden in der Regel gesondert verarbeitet.
Beton
Betonabfälle stammen aus dem Rückbau von Gebäuden oder baulicher Infrastruktur (Beton oder Stahlbeton).
Gemisch
Gemischte Abfälle stammen aus dem Bau, Rückbau oder der Renovierung von Gebäuden (Ziegel/Blöcke/Dachpfannen).
Bituminöser Abbruch
Dieser stammt aus dem Rückbau von baulicher Infrastruktur (Straßenbelägen usw.), dem Rückbau von Parkplätzen usw.
4. Aufbereitungsprozess und Trennung von unerwünschtem Material
Der Prozess umfasst verschiedene Schritte wie Vorsieben, Brechen und Sieben.
- Das Vorsieben ist ein Vorgang vor dem Brechen, bei dem mit einem Sieb die Feinanteile aus dem Rohmaterial entfernt werden. Die Durchführung dieses Prozesses hängt davon ab, ob der Rohabfall Ton- oder Erdbestandteile enthält oder nicht.
- Das Brechen ist der Vorgang, der die granulometrische Verkleinerung von Materialien bewirkt, d. h. die zu verarbeitenden Materialien werden in diesem Schritt zerkleinert.
- Das Sieben ist der Vorgang, der die granulometrische Trennung der Elemente ermöglicht. Das Sieben ist also eine Sortierung auf der Grundlage der Korngröße.
Während dieser Schritte werden unerwünschte Abfälle (Holz, Papier, Grünabfälle, Metalle usw.) entfernt. Hierzu kommen verschiedene Methoden zum Einsatz:
6. Qualitäts- und Umweltkontrolle
Die Produktion von recycelten Gesteinskörnungen wird von einem Qualitätsmanagementsystem (FPC) begleitet, dass ihre Konformität mit den europäischen Produktnormen attestiert.
In Übereinstimmung mit der Gesetzgebung zur Aufhebung der Abfalleigenschaft (AAe) werden von den Gesteinskörnungen regelmäßig Stichproben entnommen.
Die CE-Kennzeichnung.
Im Rahmen der neuen Gesetzgebung zur „Aufhebung der Abfalleigenschaft“, müssen in Umlauf gebrachte recycelte Gesteinskörnungen ein CE2+-Zertifikat haben.
Die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass ein Produkt die europäischen Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz einhält. Alle natürlichen oder recycelten Gesteinskörnungen, die für Zwecke in Umlauf gebracht werden, die von einer harmonisierten Norm abgedeckt sind, müssen diese Kennzeichnung tragen.
Es gibt verschiedene Bescheinigungsstufen, die einen abnehmenden Sicherheitsgrad aufweisen: von 1+ (externe Zertifizierung) bis 4 (Selbstkontrolle). Die für die recycelten Gesteinskörnungen relevanten Stufen sind Stufe 4 und 2+:
- CE Stufe 4: Bescheinigt die Fertigungskontrolle und die Eigenschaften der gelieferten Produkte, die den vom Hersteller selbst erklärten Qualitätsmerkmalen entsprechen.
- CE Stufe 2+: Bescheinigt, dass die Produktion von einer europäischen benannten Stelle kontrolliert und validiert wurde.
Produzenten, die noch nicht zertifiziert sind, müssen sich mit einer dieser Organisationen (oder einem ihrer europäischen Äquivalente) in Verbindung setzen, um ein geeignetes Qualitätssicherungssystem einzuführen und das Kreislaufbauwesen unterstützen, indem sie sich um eine Aufhebung der Abfalleigenschaft bemühen.
Die Aufhebung der Abfalleigenschaft (AAe)
Seit dem 1. Juli 2021 wird das durch den EWR vom 28. Februar 2019 festgelegte Verfahren zur Aufhebung der Abfalleigenschaft umgesetzt. Anhang 2 dieses Textes ist für unseren Sektor äußerst relevant.
Welche Regeln gibt es, um recycelte Gesteinskörnungen als Produkte auf den Markt bringen zu dürfen?
- Die technische Konformität muss eingehalten werden, da sie aus CE2+-zertifizierten Produktionsanlagen stammen, die jährlich geprüft werden.
- Die Produzenten müssen Umweltauflagen erfüllen, indem sie ein System der Selbstkontrolle einführen, das ebenfalls jährlich geprüft wird.
Diese neue Gesetzgebung ist eine echte Chance, die Qualität der auf den Markt gebrachten Gesteinskörnungen ins Rampenlicht zu rücken, das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen und im Einklang mit dem Wallonischen Abfall-Ressourcen-Plan (WA-R-P) zu bleiben.
Die Gesetzgebung ist auch unter dem Namen „End of Waste“ bekannt, gilt aber nicht für recycelte Gesteinskörnungen, die direkt auf der Baustelle hergestellt und verwertet werden, da diese nach einer Umweltprüfung die Abfalleigenschaft beibehalten müssen.
7. Technische Eigenschaften und Vermarktung
Einmal hergestellt, werden die recycelten Gesteinskörnungen nach Sorten (Gemisch, Beton, bituminöser Bruch) gelagert.
Sie werden für Anwendungen vermarktet, die ihren angegebenen technischen Eigenschaften (Datenblatt und DOP) entsprechen.